Persönliches Budget

Wir bitten Sie um telefonische Terminvereinbarung.

Was ist das Persönliche Budget?

Menschen mit Behinderungen haben seit dem 1. Januar 2008 einen uneingeschränk-ten Rechtsanspruch auf ein (trägerübergreifendes) Persönliches Budget – dies ist keine neue Leistung, sondern eine andere Leistungsform im Sozialrecht. Menschen mit Behinderung können mit gesetzlichen Hilfeansprüchen statt pauschalierter Sachleistungen ein individuell berechnetes Persönliches Budget bekommen. Mit dem Geld, das die Kostenträger zur Verfügung stellen, können Menschen mit Behinderung selbst die notwendige Unterstützung „einkaufen“, die zur Deckung des persönlichen Hilfebedarfes notwendig ist. Sie entscheiden also selbst was, wann, wo, wie und wer Ihnen hilft.

Zielgruppe

Alle Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen können diese Leistungsform im Sozialrecht in Anspruch nehmen. Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jena ist dieses Beratungsangebot kostenlos.

Beratungsinhalte 

Wir beraten Menschen mit Behinderung hinsichtlich der Antragsstellung und der Bedarfsermittlung ihres Persönlichen Budgets. Wir unterstützen Sie im Bedarfsfeststellungsverfahren bei den Kostenträgern und bei der Entwicklung einer Zielvereinbarung.

Dienstleistungsangebote zum Persönlichen Budget

Mit Hilfe des Persönlichen Budgets haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Leistungsanbietern zu wählen.

Folgende Leistungen können unter anderem als Persönliches Budget erbracht werden

  • Persönliche Assistenz
  • Schulbegleitung
  • Eingangsverfahren und ambulanter Berufsbildungsbereich (als Alternativ zur Werkstatt für behinderte Menschen)
  • zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Bei uns können Sie mit dem Persönlichen Budget derzeit unter anderem folgende Leistungen einkaufen

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z.B.

  • Unterstützung beim Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Unterstützung beim Übergang von der Schule ins Erwerbsleben
  • Betrieblicher Berufsbildungsbereich
  • Unterstützte Beschäftigung

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, z.B.

  • Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben wie z.B. Mobilitätstraining, Freizeitassistenz

Antragstellung

Den Antrag auf ein Persönliches Budget können Sie formlos stellen, es gibt keine Vordrucke. Es macht einen Unterschied, ob es sich bei dem Antrag um eine Umwandlung bereits bewilligter Leistungen handelt oder ob zunächst der Leistungsanspruch grundsätzlich geprüft werden muss. Dann ist es auf jeden Fall erforderlich, den behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf so konkret wie möglich zu beschreiben, damit ihn der Kostenträger nachvollziehen kann. Aber auch wenn sie lediglich eine Umwandlung laufender Leistungen beantragen kann es sinnvoll sein, ihre Situation, die zu dem bestehenden Leistungsanspruch führt, noch einmal zu schildern.

Der Antrag muss bei dem gleichen Amt gestellt werden, das sonst für die Sachleistung zuständig ist bzw. wäre (z. B. Jugendamt hat Schulbegleitung für seelisch beeinträchtigtes Kind bewilligt – Antrag auf Umwandlung in Persönliches Budget auch beim Jugendamt). Im Prinzip ist es aber egal, wo Sie den Antrag stellen, die Kostenträger müssen ihn sich bei Nicht-Zuständigkeit untereinander weiterleiten.

Wir unterstützen Sie auch bei der Antragstellung – kontaktieren Sie uns!